18. Mai 2026 um 11:50 Uhr
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Website für Heilpraktiker

Ihre Heilpraktiker-Website vom Profi

Spezialisiert auf Heilpraktiker & Ärzte

Günstig, aber gut...

Preise schon ab 900 Euro Festpreis

Webdesign muss nicht teuer sein. Eine durchschnittliche Website eines Heilpraktikers ist nicht nur klein, sondern beinhaltet für gewöhnlich auch keine komplizierten Funktionen. Kein Grund also für einen unnötig hohen Preis.

Immer inklusive:

  • DSGVO-Anpassung
  • Suchmaschinenoptimierung
  • Heilmittelwerbegesetz-Check
Was ist "günstig"?

Preise

Heilpraktiker Website Basis

€ 900,-
einmalig
  • Design
  • Suchmaschinenoptimierung
  • DSGVO-Anpassung
  • Heilmittelwerbegesetz-Check
  • Impressum-Check
  • Datenschutz-Check
  • Ladezeitoptimierung
  • KI-Crawler-Optimierung
  • Logodesign

Heilpraktiker Website Pro

€ 1.200,-
einmalig
  • Wie Basis, aber zusätzlich:
  • Terminplaner und -Buchung
  • Synchronisation mit Ihrem Kalender per Cal.dev Schnittstelle
  • CRM-System

Heilpraktiker Website Pro Abo

€ 99,-
/Monat (Einmalpreis entfällt)
  • Wie Pro, aber monatliche Zahlung + folgende zusätzlichen Leistungen:
  • Anpassung und Optimierung nach jedem Google Update
  • Anpassung und Optimierung nach jedem DSGVO Update
  • Dauerhaft technische Wartung und Sicherheit
Nicht nur hübsch...

Optimiert für mehr Kunden & Patienten

Neue Kunden & Patienten zu finden ist ein schwieriges Unterfangen und möchte gut geplant und umgesetzt sein. Ich perfektioniere die Suchmaschinen-Optimierung Ihrer Website und präsentiere Sie im richtigen Licht. Damit sind Sie bei Google / Bing ganz vorn dabei, werden von KIs oft erwähnt und haben mehr Besucher, die gefesselt werden mit optimierter Typografie, Design & Struktur.

Besondere Bestimmungen...

Textgestaltung und Formulierung

Text und Bild bestimmen das Erscheinungsbild Ihrer Website und sind das Wichtigste für eine gute Website. Allerdings gibt es auch hier einige besondere Bestimmungen für Heilpraktiker, die eingehalten werden müssen. Ich erledige das für Sie. Sie haben bereits Wunschtexte verfasst? Super. Ich korrigiere auf Wunsch die Formulierungen nach geltendem Recht und unter Berücksichtigung der Bestimmungen professionell. Bei der Datenschutzerklärung bin ich Ihnen auch gern behilflich.

Bereit für eine Website, die wirklich zur Spitzenklasse gehört und neue Patienten bringt?

Kein Agentur-Gerede. Keine Kompromisse. Keine Templates. Nur Ergebnisse auf Weltklasse-Niveau.

Gut zu wissen...

Häufig gestellte Fragen

Warum ist als Heilpraktiker die eigene Website so wichtig?

Patienten legen das wichtigste Gut in Ihre Hände: Ihre Gesundheit. Das Vertrauen zwischen Patient und Heilpraktiker ist ein wichtiger Faktor im Genesungsprozess. Nur wer seinem Heilpraktiker vertraut, kann sich gelassen auf die Therapie einlassen. Deshalb machen es sich viele Personen bei der Auswahl des richtigen Heilpraktikers schwer und suchen im Internet. Und genau dort sollten Sie sich bestmöglich präsentieren, wie Ihr neuer Kunde/Patient es am besten/sympathischsten empfindet.

Was gibt es zu beachten?

Eine eigene Homepage ist unverzichtbar, wenn Sie mitspielen wollen. Informationen über Krankheiten, Behandlungen & Co werden dabei immer zuerst gegoogelt. Google ist dabei der einflussreichste Partner. Sind Sie dort nicht zu finden, existieren Sie nicht. Im Gegensatz zu Mitbewerbern, die fleißig mit ihrer Website neue Patienten bekommen.

Muss ich auf das Heilmittelwerbegesetz achten?

Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) bildet neben dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und den Berufsordnungen den rechtlichen Rahmen für Werbung im deutschen Gesundheitswesen. Das Heilmittelwerbegesetz soll in erster Linie Gefahren begegnen, die der Gesundheit des Einzelnen und den Gesundheitsinteressen der Allgemeinheit durch unsachgemäße Selbstmedikation unabhängig davon drohen, ob sie im Einzelfall wirklich eintreten. Die Werbeverbote des Heilmittelwerbegesetzes sollen verhindern, dass kranke Menschen durch eine unangemessene Werbung zu Fehlentscheidungen beim Arzneimittelgebrauch verleitet werden.

Muss ich auf das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) achten?

Das UWG schützt die Mitbewerber, die Verbraucher und die Allgemeinheit (Dreigliedrigkeit des Schutzzweckes) vor einer ungerechten Wettbewerbsverzerrung – beispielsweise durch irreführende Werbung. Im Einzelnen gewährt das UWG Unterlassungs-, Schadensersatz-, Beseitigungs-, Gewinnabschöpfungs– und Auskunftsansprüche.

Gibt es besondere Bestimmungen für das Impressum?

Sie müssen Heilpraktiker neben den allgemeinen Angaben zwingend ihre exakte Berufsbezeichnung angeben, ebenso wie Tag, Ort und Behörde, vor der diese Prüfung abgelegt wurde. Des weiteren muss die vollständige Adresse der zuständigen Aufsichtsbehörde (Gesundheitsamt des Praxisortes) angegeben werden sowie die Rechtsgrundlage: Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz, BGBI.III 2122-2) sowie Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (BGBI.III 2122-2-1). Fehlen diese Angaben oder sind unvollständig, kann jeder Mitbewerber Sie deswegen abmahnen. Und das kann richtig teuer werden.

Gibt es besondere Bestimmungen für die Datenschutzerklärung?

In der Datenschutzerklärung müssen neben den üblichen Hinweisen und Paragrafen auch seperat die Patientendaten und therapeutische Leistungen, sowie Coaching paragraphiert werden.