Heilpraktiker Website Basis
- Design
- Suchmaschinenoptimierung
- DSGVO-Anpassung
- Heilmittelwerbegesetz-Check
- Impressum-Check
- Datenschutz-Check
- Ladezeitoptimierung
- KI-Crawler-Optimierung
- Logodesign

Spezialist für Heilpraktiker seit 2007
DSGVO- & HWG-konform • Ab 900 € • Inkl. technischer SEO
Günstig, aber gut...

Webdesign muss nicht teuer sein. Eine durchschnittliche Website eines Heilpraktikers ist nicht nur klein, sondern beinhaltet für gewöhnlich auch keine komplizierten Funktionen. Kein Grund also für einen unnötig hohen Preis.
Was ist "günstig"?
Nicht nur hübsch...

Neue Kunden & Patienten zu finden ist ein schwieriges Unterfangen und möchte gut geplant und umgesetzt sein. Ich perfektioniere die Suchmaschinen-Optimierung Ihrer Website und präsentiere Sie im richtigen Licht. Damit sind Sie bei Google / Bing ganz vorn dabei, werden von KIs oft erwähnt und haben mehr Besucher, die gefesselt werden mit optimierter Typografie, Design & Struktur.
Besondere Bestimmungen...

Text und Bild bestimmen das Erscheinungsbild Ihrer Website und sind das Wichtigste für eine gute Website. Allerdings gibt es auch hier einige besondere Bestimmungen für Heilpraktiker, die eingehalten werden müssen. Ich erledige das für Sie. Sie haben bereits Wunschtexte verfasst? Super. Ich korrigiere auf Wunsch die Formulierungen nach geltendem Recht und unter Berücksichtigung der Bestimmungen professionell. Bei der Datenschutzerklärung bin ich Ihnen auch gern behilflich.
Erfahrung & Knowhow
Aktuelle Bewertungen
“Ich habe bereits eine zweite Seite zusammen mit Herrn Wom umgesetzt und bin wieder mehr als zufrieden. Vor allem die Flexibilität kurzfristig umzusetzen und Support bei der Nachbereitung zu leisten, finde ich bemerkenswert! Vielen Dank!”
Tobias Duven (Medizinische Praxis)
“Hr. Wom hat meine neue Website ganz nach meinen Wünschen und Vorstellungen gestaltet. Sowohl Kommunikation, als auch Umsetzung waren beeindruckend flott und professionell. Und er hat mir die Dinge so verständlich erklärt, dass ich (nicht vom Fach) auch Einges gelernt habe. Ich bin gespannt, wie die Seite sich entwickeln wird ... :-)”
Dr. Christina Leydolt (Augenärztin)
“Ich bin mehr als zufrieden mit Daniel Wom's Arbeit. Er ist super professionell, super schnell und dazu auch noch ausgesprochen sympathisch.”
Lorain Giza (Naturheilpraxis)
“Meine Patienten und ich sind ganz begeistert, von meiner Homepage. Ich kann Herrn Wom bestens weiterempfehlen.”
Christian Busalla (Praxis)
Gut zu wissen...
Patienten legen das wichtigste Gut in Ihre Hände: Ihre Gesundheit. Das Vertrauen zwischen Patient und Heilpraktiker ist ein wichtiger Faktor im Genesungsprozess. Nur wer seinem Heilpraktiker vertraut, kann sich gelassen auf die Therapie einlassen. Deshalb machen es sich viele Personen bei der Auswahl des richtigen Heilpraktikers schwer und suchen im Internet. Und genau dort sollten Sie sich bestmöglich präsentieren, wie Ihr neuer Kunde/Patient es am besten/sympathischsten empfindet.
Eine eigene Homepage ist unverzichtbar, wenn Sie mitspielen wollen. Informationen über Krankheiten, Behandlungen & Co werden dabei immer zuerst gegoogelt. Google ist dabei der einflussreichste Partner. Sind Sie dort nicht zu finden, existieren Sie nicht. Im Gegensatz zu Mitbewerbern, die fleißig mit ihrer Website neue Patienten bekommen.
Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) bildet neben dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und den Berufsordnungen den rechtlichen Rahmen für Werbung im deutschen Gesundheitswesen. Das Heilmittelwerbegesetz soll in erster Linie Gefahren begegnen, die der Gesundheit des Einzelnen und den Gesundheitsinteressen der Allgemeinheit durch unsachgemäße Selbstmedikation unabhängig davon drohen, ob sie im Einzelfall wirklich eintreten. Die Werbeverbote des Heilmittelwerbegesetzes sollen verhindern, dass kranke Menschen durch eine unangemessene Werbung zu Fehlentscheidungen beim Arzneimittelgebrauch verleitet werden.
Das UWG schützt die Mitbewerber, die Verbraucher und die Allgemeinheit (Dreigliedrigkeit des Schutzzweckes) vor einer ungerechten Wettbewerbsverzerrung – beispielsweise durch irreführende Werbung. Im Einzelnen gewährt das UWG Unterlassungs-, Schadensersatz-, Beseitigungs-, Gewinnabschöpfungs– und Auskunftsansprüche.
Sie müssen Heilpraktiker neben den allgemeinen Angaben zwingend ihre exakte Berufsbezeichnung angeben, ebenso wie Tag, Ort und Behörde, vor der diese Prüfung abgelegt wurde. Des weiteren muss die vollständige Adresse der zuständigen Aufsichtsbehörde (Gesundheitsamt des Praxisortes) angegeben werden sowie die Rechtsgrundlage: Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz, BGBI.III 2122-2) sowie Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (BGBI.III 2122-2-1). Fehlen diese Angaben oder sind unvollständig, kann jeder Mitbewerber Sie deswegen abmahnen. Und das kann richtig teuer werden.
In der Datenschutzerklärung müssen neben den üblichen Hinweisen und Paragrafen auch seperat die Patientendaten und therapeutische Leistungen, sowie Coaching paragraphiert werden.
Kein Agentur-Gerede. Keine Kompromisse. Keine Templates. Nur Ergebnisse auf Weltklasse-Niveau.